Steuern sparen mit Immobilien

Ein Leitfaden von S&K Steuerberatung

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Ein Leitfaden für Immobilieninvestoren

Immobilien sind nicht nur eine solide Wertanlage, sondern bieten auch erhebliche Potenziale zur Steueroptimierung. Doch ohne die richtige Strategie können hohe Steuerlasten den Ertrag Ihrer Investition schmälern. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie durch gezielte Maßnahmen Ihre Steuerlast reduzieren und Ihre Immobilieninvestitionen effizient gestalten können. Von der Wahl der passenden Rechtsform über clevere Finanzierungsmodelle bis hin zur optimalen Nutzung steuerlicher Vergünstigungen – eine vorausschauende Planung ist der Schlüssel zum Erfolg.

Durch die richtige Erwerbsstrategie Steuern sparen mit Immobilien

Die Wahl der richtigen Erwerbsstrategie ist entscheidend. Nutzen Sie Abschreibungen (AfA) durch Aufteilung von Grund- und Gebäudewert, unterstützt durch ein Zeitwertgutachten. Berücksichtigen Sie das Verhältnis von Cashflow zu AfA. Auch Investitionsabzugsbeträge (IAB) ermöglichen es, künftige Anschaffungen steuerlich vorzuziehen und so Steuern zu sparen.

Sanierungsstrategien und die 15-%-Grenze

Die 15-%-Grenze beim anschaffungsnahen Herstellungsaufwand ist eine kritische Steuerfalle. Überschreiten Modernisierungen innerhalb von drei Jahren nach Kauf 15 % des Kaufpreises, gelten sie als Herstellungskosten und müssen über die Abschreibungsdauer verteilt werden. Um dies zu umgehen, sollten Großinvestitionen nach 3 Jahren erfolgen. Prüfen Sie zudem die Umsatzsteueroption bei Werterhöhungen.

Immobiliengesellschaften zur Reduzierung der Steuerlast und schützen von Vermögen

Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend. Eine vermögensverwaltende GmbH (VVGmbH) senkt die Steuerlast auf Mieteinnahmen erheblich (ca. 15 % statt bis zu 45 % privat) und fördert Reinvestitionen.

Vorteile einer VVGmbH:

  • Haftungsbegrenzung: Trennung von Privatvermögen.
  • Asset Protection: Schutz des Vermögens.
  • Niedriger Steuersatz: 15 % Körperschaftsteuer auf Mieteinnahmen (bei reinem Immobilienbesitz).
  • § 6b Rücklage: Steuerfreie Reinvestition von Verkaufsgewinnen möglich.

 

Holdingstrukturen bei Immobilien:

Optimieren GmbH-Vorteile, ermöglichen mehrere Tochtergesellschaften und steuerfreien Verkauf der Immobilien-GmbH.

Personengesellschaften (z.B. KG):

KGs sind eine Alternative. Gewerbesteuerpflicht kann vermieden oder angerechnet werden. Mieteinkünfte werden mit persönlichem Einkommensteuersatz versteuert.

Grunderwerbsteuer optimieren beim Erwerb und der Verlagerung

Beim Erwerb und der Verlagerung von Immobilien fallen oft hohe Grunderwerbsteuern an, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises liegen können. Eine beliebte und legale Strategie zur Optimierung ist es, Immobilien in eine Gesellschaft zu überführen, anstatt sie direkt privat zu kaufen.

Strategien zur Grunderwerbsteueroptimierung:

Verlagerung in VVGmbH: Grunderwerbsteuer kann gespart werden, wenn privat gehaltene Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH verlagert werden.

90/10-Regel bei Anteilsübertragung: Grunderwerbsteuer kann vermieden werden, wenn weniger als 90 % der Anteile an einer Immobilien-GmbH übertragen und 10 % zurückbehalten werden. Die verbleibenden 10 % können nach Ablauf von 10 Jahren an eine andere Person (z. B. Ehepartner des Ersterwerbers) übertragen werden, ohne dass bei keinem der beiden Übertragungsakte Grunderwerbsteuer anfällt.

Share Deals als attraktive Verkaufsstrategie für Immobilien

Ein Share Deal minimiert die Steuerlast beim Immobilienverkauf. Statt der Immobilie werden Anteile an der besitzenden Gesellschaft veräußert. Unter bestimmten Bedingungen kann der Verkauf der Anteile steuerfrei oder zu einem reduzierten Steuersatz erfolgen, besonders attraktiv für professionelle Investoren.

Die 10-Jahres-Frist und § 6b Rücklage für steuerfreien Verkauf

Die 10-Jahres-Frist ist entscheidend für privat gehaltene Immobilien: Nach zehn Jahren ist der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei. Für Immobilien im Betriebsvermögen (z.B. GmbH) kann die § 6b Rücklage genutzt werden, um Gewinne steuerfrei in ein neues Objekt zu reinvestieren.

Steuerfreie Übertragung des Familienheims und Verkauf innerhalb der Familie

Das Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei auf Ehepartner oder Kinder übertragen werden (Schenkung/Erbe). Auch der Verkauf von Immobilien in der Familie kann steueroptimiert gestaltet werden, z.B. durch Verkauf unter Wert an eine GmbH zur Generierung neuen AfA-Volumens.

Finanzierungsstrategien mit rollierendem Eigenkapital und Darlehen

Die richtige Finanzierung ist steuerlich relevant.

Finanzierungsstrategien:

Rollierendes Eigenkapital: Kann die Steuerlast reduzieren.

(Nachrang-)Darlehen: Nutzen Sie Darlehen aus eigenen Gesellschaften oder dem privaten Umfeld. Ihre Gesellschaft kann als „Bank“ fungieren.

Richtige Tilgungsart: Die Wahl der passenden Tilgungsart bringt steuerliche Vorteile.

Steuerfallen, die Immobilieninvestoren unbedingt vermeiden sollten

Es gibt verschiedene Steuerfallen, die teuer werden können.

Vermeidung von Betriebsaufspaltungen und Betriebsvermögen:

Vermietung an eigenes Unternehmen: Vermieten Sie niemals Ihre Immobilie an Ihr eigenes Einzelunternehmen, Ihre Personengesellschaft (KG) oder Ihre GmbH. Dies führt zu Betriebsaufspaltungen oder macht die Immobilie zu steuerbehaftetem Betriebsvermögen, was hohe Steuerlasten ohne tatsächlichen Verkauf verursachen kann.

Vermeidungsstrategien:

Beteiligung eines Familienmitglieds zu 1 % an der Immobilie oder Nutzung des Wiesbadener Modells.

Gewerblicher Grundstückshandel:

3-Immobilien-in-5-Jahren-Regel: Verkaufen Sie niemals mehr als 3 erworbene Immobilien innerhalb von 5 Jahren nach dem Kauf. Sonst droht gewerblicher Grundstückshandel mit Gewerbesteuer und Verlust der Steuerfreiheit nach 10 Jahren.

Weitere Steuerfallen:

Verkauf der letzten Immobilie in einer VVGmbH: Vermeiden Sie den Verkauf der letzten Immobilie in einer VVGmbH innerhalb des Jahres oder vor dem Bilanzstichtag, um zusätzliche 15 % Gewerbesteuer zu vermeiden.

Fazit

Steuern sparen ist entscheidend für den Erfolg von Immobilieninvestitionen. Durch strategische Planung, die Nutzung steuerlicher Potenziale und das Vermeiden von Fallen lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen. Eine vorausschauende Planung und professionelle Beratung sind dabei unerlässlich, um Ihr Vermögen nachhaltig zu sichern.

Häufig gestellte Fragen

Einer der größten Vorteile ist die Möglichkeit, den Gebäudewert über die Nutzungsdauer abzuschreiben (AfA). Dies reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerlast. Ein Zeitwertgutachten kann hierbei die optimale Aufteilung von Grund- und Gebäudewert unterstützen.

Eine VVGmbH lohnt sich in der Regel für Investoren mit mehreren Immobilien oder höheren Mieteinnahmen, da die Gründung und der Betrieb Kosten verursachen. Ab einem bestimmten Einkommen überwiegen jedoch die Steuervorteile deutlich. Sie bietet zudem Haftungsbegrenzung und Asset Protection. Eine individuelle Beratung ist hier empfehlenswert.

Eine komplette Vermeidung ist selten, aber eine Optimierung ist oft möglich. Strategien wie Share Deals, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder die 90/10-Regel können die Grunderwerbsteuer erheblich reduzieren oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar entfallen lassen.

Wenn Sie eine privat gehaltene und vermietete Immobilie vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkaufen, ist der erzielte Gewinn steuerpflichtig. Er unterliegt dann Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei Immobilien im Betriebsvermögen kann die § 6b Rücklage genutzt werden, um Gewinne steuerfrei in ein neues Objekt zu reinvestieren.

Nein. Wenn Modernisierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 % des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) übersteigen, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die Abschreibungsdauer verteilt werden. Kleinere Reparaturen und Instandhaltungen sind in der Regel sofort abzugsfähig. Großinvestitionen sollten idealerweise nach 3 Jahren erfolgen, um den sofortigen Abzug zu sichern.

Im Erbfall muss das Kind das Familienheim für mindestens 10 Jahre selbst nutzen, damit die Übertragung steuerfrei bleibt. Bei einer Schenkung zu Lebzeiten gibt es diese Bedingung nicht, jedoch gelten hier die allgemeinen Schenkungssteuerfreibeträge. Die Übertragung kann auch als Verkauf in Familie gestaltet werden.

Eine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn Sie eine Immobilie, die Ihnen privat gehört, an Ihr eigenes Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH) vermieten. Dies führt dazu, dass die Immobilie und ggf. Ihre Unternehmensanteile zu steuerbehaftetem Betriebsvermögen werden, was bei einer Beendigung der Vermietung zu hohen Steuerlasten ohne tatsächlichen Verkauf führen kann. Vermeiden lässt sich dies, indem Sie die Immobilie nicht an Ihr eigenes Unternehmen vermieten, ein Familienmitglied zu 1 % an der Immobilie beteiligen oder das Wiesbadener Modell nutzen.

Von gewerblichem Grundstückshandel spricht man, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien kaufen und wieder verkaufen. In diesem Fall werden alle Immobilien als Betriebsvermögen behandelt, und die Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer, auch wenn die 10-Jahres-Frist eigentlich abgelaufen wäre.

Sie können rollierendes Eigenkapital nutzen, (Nachrang-)Darlehen aus eigenen Gesellschaften oder dem privaten Umfeld aufnehmen und die richtige Tilgungsart wählen. Ihre eigene Gesellschaft kann Ihnen auch Darlehen zum Immobilienkauf gewähren.

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