Steuerliche Vorteile für Immobilienbesitzer

Inhalt

1. Abschreibungen

Immobilienbesitzer können die Abnutzung ihrer Immobilie steuerlich geltend machen. Bei Mietimmobilien können Eigentümer in der Regel 2% der Anschaffungskosten pro Jahr über 50 Jahre abschreiben.

 

2. Werbungskosten

Vermieter können zahlreiche Kosten steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit der Ver-mietung stehen, wie z.B. Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Verwaltungskosten, Grund-steuer, Versicherungen und Zinsen für Kredite.

 

3. Sonderabschreibungen

Für den Bau von Mietwohnungen in bestimmten Fördergebieten können zusätzliche Sonder-abschreibungen in Anspruch genommen werden. Diese können in den ersten Jahren nach Fer-tigstellung der Immobilie besonders hoch sein.

 

4. Teilweise Steuerbefreiung

Bei der Veräußern von Immobilien kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Spekulati-onssteuer entfallen, wenn die Immobilie im eigenen Besitz war und sie nach Ablauf einer Spe-kulationsfrist (in der Regel 10 Jahre) verkauft wird.

 

5. Steuerfreier Verkauf

Wenn eine Immobilie länger als zehn Jahre im Besitz ist, ist der Gewinn aus dem Verkauf steu-erfrei. Dies gilt sowohl für selbstgenutzte Immobilien als auch für vermietete.

 

6. Eigenheimzulage (eingestellt)

Die Eigenheimzulage wurde zwar abgeschafft, es gibt jedoch Förderungen durch KfW-Pro-gramme für den Neubau oder Kauf von Immobilien sowie für energetische Sanierungen.

 

7. Finanzierungsnebenkosten

Zinsen für Hypothekendarlehen sowie bestimmte Nebenkosten können steuerlich absetzbar sein.

 

8. Erhaltungsaufwand

Aufwendungen für den Erhalt der Immobilie, wie Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, können als Werbungskosten abgezogen werden.

Es ist stets ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um individuelle steuerliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen und rechtliche Anforderungen zu beachten.

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