Unsere Partner der Steuerkanzlei sind mit mehr als 15 Jahren internationaler Erfahrung in multinationalen Einheiten als Experten und Fachberater für internationales Steuerrecht qualifiziert.
Wir unterhalten Kooperationen in den wichtigsten Städten Deutschlands und haben enge Verbindungen zu Beratungsfirmen in Europa, den USA und Asien.
Internationale Steuerplanung
In Zeiten voranschreitender Globalisierung und Mobilität stehen grenzüberschreitende Auslandsengagements unserer
deutschen Mandanten und Investitionen nach Deutschland von Steuerausländern im Blickfeld einer ganzheitlichen Beratung.
Neben der steuerlichen Begründung einer festen Betriebsstätte oder Vertreterbetriebsstätte spielen Fragen der Vermeidung
der Mehrfachbesteuerung und internationale Vereinbarungen nach dem Außensteuerrecht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
sowie der mehrfachen Compliance-Verpflichtung eine entscheidende Rolle für die Standortwahl. Nicht zu unterschätzen sind
auch Fallstricke bei umsatzsteuerbefreiten EU- oder Auslandslieferungen. Zudem stellt der Erwerb von Unternehmen oder
Unternehmensteilen samt steueroptimierter Finanzierungsstrukturen vielfach den ersten Schritt bei dem Gang in fremde Märkte dar.
Unsere Steuerberaterkanzlei verfügt über ihre Partner über eine langjährige fundierte internationale Expertise in der praktischen
Umsetzung einerseits sowie der Vermeidung grenzüberschreitender Steuerfallen andererseits.
Immobilienstrukturierung
Der Erwerb inländischer Grundstücke ist neben rechtlichen Besonderheiten auch in steuerlicher Hinsicht mit Fallstricken und Risiken,
vornehmlich beim Einsatz von Steueroasen, verbunden. Insbesondere bei grundstücksbesitzenden Unternehmen sind Gestaltungsmöglichkeiten
bei der Grunderwerbssteuer bei der Rechtsform zu berücksichtigen. Weitere steuerliche Risiken bergen Fragen der Geschäftsveräußerung im Ganzen
für umsatzsteuerliche Zwecke. Unsere Partner als Steuerberater verfügen über mehr als zehn Jahre internationale Erfahrung und unterstützen Sie
bei der Strukturierung des Immobilienerwerbes, den vertraglichen Steuerklauseln sowie Gestaltungen zum steueroptimierten Verkauf.
Grunderwerbsteuergestaltungen
Steuerneutrale Übertragung in der Gruppe
Steuerschonende Übertragung von Grundstücksgesellschaften
RETT-Blocker-Strukturen
Überwachung von Haltefristen
Umstrukturierung
Rechtsformwahl der Grundstücksgesellschaften
Restrukturierung von Immobilienportfolios
Steuerstundung durch Ersatzbeschaffung
Zementierung von Betriebsaufspaltungen
Vermeidungen von Gewerbesteuerbelastungen
Abschirmwirkung bei gewerblichem Grundstückshandel
Gestaltung zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung
Umsatzsteuerliche Mehrbelastung
Trennung von Privatimmobilien vom betrieblichen Bereich
Steuerklauseln in Übertragungsverträgen
Steuerüberwachung von Investitionen
Internationale Umsatzsteuer
Trotz europäischer Harmonisierung der Umsatzsteuer bestehen weiterhin auch in der Rechtsprechung unterschiedliche
Handhabungen in der Abgrenzung grenzüberschreitender Lieferbeziehungen, Ausfuhrlieferungen oder dem Reverse-Charge-Verfahren.
Wir unterstützen Sie im internationalen Steuerrecht bei der steuerlichen Registrierung ausländischer Unternehmen in Deutschland,
der laufenden umsatzsteuerlichen Compliance sowie der Vertretung vor Finanzbehörden. Unsere Partner sind ausgewiesene Experten im
internationalen Umsatzsteuerrecht und Mitglied in entsprechenden überregionalen Fachbeiräten.
Interne Prozessabläufe
Umsatzsteuer-Check von Unternehmens-abläufen
Elektronische Rechnungsstellung
Unternehmensinterne Umsatzsteuer-handbücher für typische Abläufe
Umsatzsteuergutachten
Voranmeldungen und ZM
Auslands-Meldungen
Montage-Stätten
Vergütungsverfahren
Steuerliche Registrierungspflichten
Immobilien
Optimierung von Vorsteuerschlüsseln
Umsatzsteuerklauseln in Kaufverträgen
Steuerverfahren
Vertretung in Umsatzsteuersonder-prüfungen, Nachschauen und Außen-prüfung
Einspruchverfahren
Verbindliche Auskünfte
Finanzgerichtliche Verfahren
Zollprüfungen
Lieferbeziehungen
Reihen- und Dreiecksgeschäfte
Warenlager im Ausland
Einfuhrumsatzsteuer und Zollanmeldung
Entsendung
Die zeitliche Entsendung von Mitarbeitern ins In- und Ausland gehört, insbesondere zu befristeten
Projekteinsätzen, mittlerweile zum gängigen Vorgehen in Unternehmen. Wir unterstützen hierbei sowohl
Unternehmen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten als auch einkommensteuerliche Fragen der entsandten
Mitarbeiter sowohl im Inland als auch an den ausländischen Standorten.
Arbeitgeber-Beratung
Lohnsteuerplanung
Steuerberechnung zur Gehaltsfestsetzung im In- und Ausland
Steuergestaltungen in Entsendeverträgen
Kostenweiterbelastungsvereinbarungen und Verrechnungspreisgestaltung
Betriebsstätten-Vermeidung
Steueroptimierung von Vergütungskomponenten
Gestaltungen in Sozialversicherungsabkommen
Außenprüfungen in Entsendefällen
Steuermotivierte Abfindungszahlungen
Arbeitnehmer-Beratung
Arrival-Interviews
Inländische Steuerdeklaration
Auswahl ausländischer Steuerkollegen im Aufenthaltsland
Steuerstrukturierung aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen
Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Beschäftigungsprämie
Aktienoptionsmodelle
M&A Transaktionen
In Zeiten voranschreitender Globalisierung und Mobilität stehen grenzüberschreitende Auslandsengagements unserer deutschen
Mandanten und Investitionen nach Deutschland von Steuerausländern im Blickfeld einer ganzheitlichen Beratung.
Neben der steuerlichen Begründung einer festen Betriebsstätte oder Vertreterbetriebsstätte spielen Fragen der
Vermeidung der Mehrfachbesteuerung und internationale Vereinbarungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen sowie der
mehrfachen Compliance-Verpflichtung eine entscheidende Rolle für die Standortwahl.
Unsere Partner der Steuerkanzlei verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen bei der steuerlichen Unterstützung von nationalen sowie grenzüberschreitenden
Unternehmenstransaktionen jeglicher Unternehmensgröße. Eine gute internationale Steuerberatung beim Erwerbsprozess kann sowohl die Dauer des Erwerbsvorgangs
verkürzen als auch zu einer steueroptimalen Erwerbsstruktur führen. Hierbei begleiten wir unsere Mandanten bei der Due-Diligence, der steuerlichen
Vertragsgestaltung und während den Verhandlungen mit den Vertragspartnern.
Verkauf des Unternehmens
Analyse der Handlungsoptionen für Beteiligungsveräußerungen
Steuerliche Vorprüfungen (Due Diligence)
Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen
Steuerliche Bewertung von Unternehmen
Verkaufsverhandlungen und Vertrags-verhandlungen (samt Steuerklauseln)
Steuergestaltung zur Transaktionsstruktur
Unternehmensstrukturen
Rechtsformwahl
Steuerliche Funktions- und Risikoanalyse
Organschaftsstrukturen
Betriebsverpachtungen
Umwandlung in andere Rechtsformen
Kapital- und Organisationsumstruk-turierungen
Verlustnutzungsstrategien
Unternehmensnachfolge
Steueroptimierte Unternehmens- und Vermögensstruktur
Vorweggenommene Erbfolge
Trennung von Eigentümer- und Geschäftsführungsstellung
Unternehmensintegration
Stiftungslösung und Nachlassabwicklung
Erbschaftssteuerliche Unternehmens-bewertung
Strukturierung von steuerlichen Begünstigungsmöglichkeiten
Poolvereinbarungen
Compliance
Wir unterstützen unsere Mandanten bei deren inländischen Verpflichtungen zur
jährlichen Abgabe von Steuererklärungen sowie der Erstellung von Jahresabschlüssen
in englischer Sprache. Dieses umfasst neben umsatzsteuerlichen Erklärungen sämtlichen Deklarationen
für Ertragssteuerzwecke.