Schenkungssteuer bei Immobilien

Freibeträge für Kinder optimal nutzen & Steuern sparen

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Die Übertragung von Immobilien an die nächste Generation will gut durchdacht sein. Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Sie dabei, die optimale Strategie für Ihre Familie zu entwickeln und dabei Schenkungssteuern zu sparen.

Schenkungssteuer bei der Übertragung von Immobilien an Kinder beschäftigt viele Eigentümer, die ihr Vermögen frühzeitig und steuergünstig weitergeben möchten. Mit den richtigen Gestaltungsmöglichkeiten und der Nutzung von Freibeträgen lässt sich die Steuerbelastung dabei erheblich reduzieren. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie die Immobilienübertragung optimal planen und dabei von großzügigen Steuervergünstigungen profitieren können.

Grundlagen der Immobilienübertragung

Bei der Schenkung einer Immobilie an Kinder gewährt der Gesetzgeber großzügige Freibeträge. Pro Kind können alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei übertragen werden. Zusätzlich sehen § 13 I Nrn. 4a -c ErbStG und §13c ErbStG besondere Vergünstigungen für selbstgenutztes Wohneigentum vor.

Steueroptimale Gestaltung durch schrittweise Übertragung

Eine durchdachte Übertragungsstrategie Ihrer Immobilie kann die Schenkungssteuerbelastung durch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten erheblich reduzieren, wobei die regelmäßige Ausnutzung der 10-Jahres-Freibeträge dabei eine zentrale Rolle spielt. Die steuerlich optimierte Übertragung kann durch die Einräumung eines Nießbrauchsrechts, die Anwendung günstiger Bewertungsmethoden sowie die strategische Berücksichtigung von Vorschenkungen gezielt gestaltet werden. Lassen Sie sich von unseren Experten der S&K Steuerberatung umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten, um die für Sie beste Strategie zu entwickeln.

Absicherung durch Nießbrauch

Das Nießbrauchsrecht ermöglicht Ihnen die weitere Nutzung der Immobilie bei gleichzeitiger Übertragung des Eigentums, wodurch Sie weiterhin die Mieteinnahmen beziehen oder die Immobilie selbst nutzen können. Der Wert des Nießbrauchs mindert zusätzlich die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer, was zu einer deutlichen Reduzierung der Steuerlast führen kann. Die S&K Steuerberatung unterstützt Sie bei der Berechnung und optimalen Gestaltung des Nießbrauchsrechts, um sowohl steuerliche als auch persönliche Vorteile bestmöglich zu kombinieren.

Bewertung der Immobilie

Die korrekte Bewertung ist entscheidend für die Höhe der Schenkungssteuer und erfordert umfassende Expertise im Steuerrecht. Als erfahrene Steuerberater der S&K kennen wir die aktuellen BFH-Vorgaben und setzen diese zu Ihrem Vorteil ein, um eine rechtssichere und gleichzeitig steueroptimierte Bewertung Ihrer Immobilie zu gewährleisten. Wir analysieren jeden Einzelfall sorgfältig und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele optimal berücksichtigen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der steueroptimalen Gestaltung von Immobilienübertragungen und lassen Sie sich von uns kompetent durch den gesamten Prozess begleiten.

Checkliste für die Vorbereitung

Für eine optimale Beratung benötigen wir:

  • Aktuelle Objektunterlagen zur steuerlichen Wertbestimmung
  • Informationen zu Vorschenkungen
  • Familienstand aller Beteiligten
  • Ihre Vorstellungen zur künftigen Nutzung

Unsere Expertise für Ihre Zukunftssicherung

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der steueroptimalen Vermögensübertragung begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Prozess der Immobilienübertragung. Besonders bei der komplexen Thematik der Schenkungssteuer für Immobilien entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien, die Ihr Vermögen für die nächste Generation optimal absichern. Als erfahrene Experten der S&K Steuerberatung entwickeln wir Ihr individuelles Übertragungskonzept und berücksichtigen dabei sowohl Ihre familiäre Situation als auch die aktuellen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Pro Kind können alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei übertragen werden.

Ja, durch Vereinbarung eines dinglichen Wohnrechts sichern Sie Ihre weitere Selbstnutzung ab.

Die Bewertung erfolgt nach dem Bewertungsgesetz, meist im Sachwert- oder Ertragswertverfahren.

Die Immobilie kann anteilig übertragen werden, wobei jedes Kind seinen vollen Freibetrag nutzen kann.

Der Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre vollständig.

Ja, Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet.

Grundbuchauszug, Objektbezeichnung samt Wohnfläche, Wertgutachten, Nachweise früherer Schenkungen.

Dies hängt von individuellen Faktoren ab, die wir in der Beratung analysieren.

Nach der steuerlichen Planung erfolgt die notarielle Beurkundung und Anzeige beim Finanzamt.

Neben Notarkosten fallen je nach Gestaltung Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer an.

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