Das Holdingprivileg

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Das Holdingprivileg ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, insbesondere im Zusam-menhang mit der Körperschaftsteuer. Es bezieht sich auf die steuerlichen Vorteile, die eine Holdinggesellschaft, also eine Gesellschaft, deren Hauptzweck in der Verwaltung von Beteili-gungen an anderen Unternehmen besteht, in Anspruch nehmen kann.

Ein zentraler Aspekt des Holdingprivilegs ist die Steuerbefreiung von Gewinnen, die aus der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften resultieren. Dies bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Tochtergesellschaften unter bestimmten Vo-raussetzungen nicht der Körperschaftsteuer unterliegen. Ferner können auch Dividenden, die von Tochterunternehmen an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden, teilweise steuer-frei sein.

Die steuerlichen Vorteile des Holdingprivilegs sollen dazu anregen, Unternehmen in einer Hol-dingstruktur zu organisieren, was auch betriebswirtschaftliche Vorteile mit sich bringen kann, wie etwa eine bessere Vermögensverwaltung und Risikostreuung.

Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen des Holdingprivilegs zu informieren, da diese komplex sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise dem Anteil an den Beteiligungen und der Art der Unternehmensstruktur. Für genaue steuerliche Anfragen oder Beratungen sollte immer ein Steuerberater konsultiert wer-den.

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